Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1984

Geschäftszahl

82/01/0174

Rechtssatz

Die Erfüllung des Tatbestandes des Paragraph 63, 4. Fall in Verbindung mit Paragraph 62, Absatz 2, des Zvildienstgesetzes (Versuch, sich durch Vortäuschen der Dienstuntauglichkeit dem Zivildienst zu entziehen) setzt Vorsatz voraus.