Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1982

Geschäftszahl

81/12/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1084/74 E 19. Dezember 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Regelmäßig im Sinne des Paragraph 20 b, Absatz eins, Ziffer 2, GG 1956 in der Fassung der 24. GG-Novelle bedeutet, daß gelegentliche Ausnahmen nicht zu berücksichtigen sind, die Wegstrecke aber im allgemeinen an jedem Arbeitstag zurückgelegt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Verhalten des Beamten als wirtschaftlich gerechtfertigt angesehen werden kann.