Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1982

Geschäftszahl

81/12/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0370/72 E 6. Juli 1972 VwSlg 8268 A/1972 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Auslegung der unbestimmten Begriffe des öffentlichen Interesses, der geschichtlich, kulturellen oder künstlerischen Bedeutung ist die Rechtskontrolle des VwGH nicht eingeschränkt, weil es sich nicht um einen Fall des freien Ermessens handelt (Hinweis E VS 21.2.1967, 1123/65, VwSlg 7088 A/1967).