Verwaltungsgerichtshof
08.02.1982
81/12/0156
Einem Antrag auf Erhöhung der Verwendungszulage kann nur dann ein Erfolg beschieden sein, wenn sich in den für die Höhe maßgebenden Umständen gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Bemessung eine wesentliche Änderung ergeben hatte. (Hinweis auf E vom 9.11.1981, 81/12/0155)