Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.02.1982

Geschäftszahl

81/12/0156

Rechtssatz

Einem Antrag auf Erhöhung der Verwendungszulage kann nur dann ein Erfolg beschieden sein, wenn sich in den für die Höhe maßgebenden Umständen gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Bemessung eine wesentliche Änderung ergeben hatte. (Hinweis auf E vom 9.11.1981, 81/12/0155)