Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1983

Geschäftszahl

81/12/0094

Rechtssatz

Bei Bemessung der Verwendungszulage gemäß der im Paragraph 30, Absatz 2, GG 1956 für den Fall des Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 3, leg cit vorgesehenen Regelung bleibt für eine Berücksichtigung der dienstklassenmäßigen Einstufung kein Raum.