Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1981

Geschäftszahl

81/12/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0622/73 E 4. Oktober 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Der fachmännischen Meinung des Bundesdenkmalamtes und der Meinung des Landeskonservators kommt der Charakter von Gutachten von Amtssachverständigen zu.