Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1982

Geschäftszahl

81/11/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1320/79 E 28. Oktober 1980 VwSlg 10272 A/1980 RS 8

Stammrechtssatz

Bei zunehmendem Betriebsumfang ist es Pflicht des Unternehmers, der naturgemäß persönlich nicht mehr sämtlichen Überwachungsaufgaben nachkommen kann, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netz von ihrerseits wieder überwachten Aufsichtsorganen dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen von den Beschäftigten zu beachtenden Vorschriften diesen nicht nur bekannt sind, sondern auch tatsächlich im Einzelfall eingehalten werden (Hinweis E 9.10.1979, 2762/78).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1981110087.X05