Das Erscheinenlassen einschlägiger Zeitungsannoncen ist als Anbahnungshandlung iSd § 14 lit b zu werten. (Hinweis auf E vom 17.2.1981, 1925/79, hier: Wohnungsprostitution)Das Erscheinenlassen einschlägiger Zeitungsannoncen ist als Anbahnungshandlung iSd Paragraph 14, Litera b, zu werten. (Hinweis auf E vom 17.2.1981, 1925/79, hier: Wohnungsprostitution)