Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.01.1982

Geschäftszahl

81/09/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1810/50 E 6. Juli 1951 VwSlg 2184 A/51 RS 3

Stammrechtssatz

Dem im Paragraph 13, KOVG gebrauchten Ausdruck "Ertragsquelle" ist der weitere Sinn von "Bezugsquelle" zu unterlegen (Paragraph 6, ABGB), womit nicht nur Erträge aus Objekten (Grundstücken, Häusern, Unternehmungen usw), sondern insbesondere auch Bezüge aus Dienstverträgen in den Einkommensbegriff einbezogen sind.