Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1982

Geschäftszahl

81/09/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0839/61 E 5. Dezember 1961 VwSlg 5680 A/1961 RS 3

Stammrechtssatz

Das für das Ermittlungsverfahren in den Paragraphen 37, 45, Absatz 3 und 65 AVG behandelte Recht auf Anhörung der Parteien gilt nur auf die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes, nicht aber auch die rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhaltes (Hinweis auf E vom 3.12.1930, Zl. A 131/30, VwSlg 16423 A/1930).