Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1982

Geschäftszahl

81/08/0145

Rechtssatz

Über Berufung eines Nachbarapothekers, der nur eine auf die Geltendmachung der Existenzgefährdung beschränkte Parteistellung hat, gegen die Bewilligung der Haltung einer ärztlichen Hausapotheke ist die Berufungsbehörde nicht berechtigt, das Vorliegen eines Bedürfnisses nach der ärztlichen Hausapotheke im Sinne des Paragraph 29, Absatz eins, ApG einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen und ausschließlich deshalb in Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides das Ansuchen abzuweisen.