Verwaltungsgerichtshof
31.01.1985
81/08/0135
GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1
Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Begründung der Zurückweisungswille hervorgeht.