Verwaltungsgerichtshof
22.09.1983
81/08/0081
Eine natürliche Person führt auch dann einen landwirtschaftlichen Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr, wenn sie nicht persönlich mitarbeitet, sondern die notwendige Arbeit, z.B. durch Familienangehörige, verrichten lässt. (Hinweis auf E vom 27.3.1981, 0558/79)