Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1983

Geschäftszahl

81/08/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1755/77 E 30. November 1979 RS 4

Stammrechtssatz

Die VwBeh hat die Frage einer verhinderten Rückkehr auch dann zu prüfen, wenn sie der Meinung ist, daß die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes als Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht nachweisbar sei.