Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1983

Geschäftszahl

81/08/0028

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/05/0052 E 8. September 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im SPRUCH des Bescheides anzuführen. (Hinweis auf E vom 5.7.1962, 1085/61)