Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1982

Geschäftszahl

81/08/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/79 E VS 10. Dezember 1981 VwSlg 10611 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Der Umstand allein, daß die Dienstnehmer schon bei Abschluß des Dienstvertrages damit rechnen mußten, nicht am Sitz der Firma des Beschwerdeführers arbeiten zu können, sondern im gesamten Bundesgebiet und sogar im Ausland eingesetzt zu werden, schließt nicht aus, daß es sich bei den vom Beschwerdeführer geleisteten Tagesgeldern um sozialversicherungsbeitragsfreie Auslagenersätze nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG handeln kann.