Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1983

Geschäftszahl

81/08/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/30 E 26. Juni 1931 VwSlg 16733 A/1931 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Anstiftung iSd Paragraph 7, VStG ist notwendig, dass die Partei die Übertretung des unmittelbaren Täters vorsätzlich veranlasst hat. Es liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn die Behörde im Verfahren nicht die wesentlichen Tatsachen erhebt und in ihrem Erkenntnis anführt,aus denen sie den Schluss der vorliegenden Vorsätzlichkeit zieht.