Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1983

Geschäftszahl

81/08/0010

Rechtssatz

Ausführungen zur Abgrenzung des durch Vorsatz qualifizierten Bestimmungstäters von dem eine Aufforderung an den unmittelbaren Täter bloß weiterzuleitenden Boten.