Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1984

Geschäftszahl

81/07/0136

Rechtssatz

Verletzt iSd Paragraph 44, a Litera b, VStG 1950 wird durch eine verbotswidrige Auspflanzung von Weinreben (Paragraph eins, Absatz eins,) die Strafbestimmung des Paragraph 9, Absatz 2, Litera a, Erst durch diese Strafdrohung wird ein Verstoß gegen die Verbotsnorm des Paragraph eins, Absatz eins, zum Tatbild einer Verwaltungsübertragung erklärt. (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112)