Verwaltungsgerichtshof
13.12.1983
81/05/0123
GRS wie 82/10/0195 E 14. März 1983 RS 2
Die Prüfung, ob eine Berufung von einem hiezu Berechtigten erhoben wurde, hat sich am äußeren Tatbestand zu orientieren (Hinweis E 11.3.1981, 641/80).