Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1983

Geschäftszahl

81/05/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/10/0195 E 14. März 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Die Prüfung, ob eine Berufung von einem hiezu Berechtigten erhoben wurde, hat sich am äußeren Tatbestand zu orientieren (Hinweis E 11.3.1981, 641/80).