Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1985

Geschäftszahl

81/05/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0235/64 E 11. Oktober 1965 VwSlg 6777 A/1965 RS 2

Stammrechtssatz

Ein subjektives öffentliches Recht des Nachbarn auf Sicherstellung eines Zuganges während der Baudauer besteht nicht (Graz).