Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1983

Geschäftszahl

81/04/0153

Rechtssatz

Wird als Auflage nicht nur ein Immissionsgrenzwert bestimmt, sondern werden auch Maßnahmen vorgeschrieben, wodurch erreicht werden soll, daß dieser Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird, so müssen diese Maßnahmen so gestaltet sein, daß sie zum angestrebten Ergebnis führen.

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

84/04/0002 E 5. Juni 1984;