Verwaltungsgerichtshof
18.02.1983
81/04/0153
Wird als Auflage nicht nur ein Immissionsgrenzwert bestimmt, sondern werden auch Maßnahmen vorgeschrieben, wodurch erreicht werden soll, daß dieser Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird, so müssen diese Maßnahmen so gestaltet sein, daß sie zum angestrebten Ergebnis führen.
Fortgesetztes Verfahren:
84/04/0002 E 5. Juni 1984;