Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1982

Geschäftszahl

81/04/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1457/64 E 12. Mai 1965 VwSlg 6689 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Die Rechtskraftwirkung setzt voraus, daß Sachbegehren und Rechtsgrund eines geltend gemachten neuen Anspruches identisch sind mit dem Sachbegehren und dem Rechtsgrund des Anspruches über den bereits rechtskräftig entschieden ist. (Hinweis auf E vom 18.1.1959, Zl. 0236/49, VwSlg. 1879 A/1954)