Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1983

Geschäftszahl

81/04/0090

Rechtssatz

Medizinisch-imprägniertes Verbandmaterial ist unter "zur arzneilichen Verwendung bestimmte Stoffe und Präparate" zu subsumieren und nicht unter den Begriff "sterilisiertes Verbandmaterial".