Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1981

Geschäftszahl

81/04/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1343/48 E 8. März 1949 VwSlg 726 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Zweifel in die Glaubwürdigkeit eines Zeugen können verläßlich erst auf Grund seiner Aussage beurteilt werden und sind darum kein hinreichender und zuverlässiger Grund von der Einvernahme Abstand zu nehmen.