Verwaltungsgerichtshof
13.11.1981
81/04/0071
GRS wie 1343/48 E 8. März 1949 VwSlg 726 A/1949 RS 1
Zweifel in die Glaubwürdigkeit eines Zeugen können verläßlich erst auf Grund seiner Aussage beurteilt werden und sind darum kein hinreichender und zuverlässiger Grund von der Einvernahme Abstand zu nehmen.