Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1981

Geschäftszahl

81/04/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3328/79 E 20. Februar 1981 VwSlg 10374 A/1981 RS 3

Stammrechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Mobilität bei der Ausübung des Taxigewerbes im Bereich des Stadtgebietes von BADEN ist nicht anders zu beurteilen als im Bereich des Wiener Stadtgebietes.