Verwaltungsgerichtshof
08.10.1982
81/04/0068
GRS wie 2678/78 E 9. Oktober 1981 RS 6
Beim Vergleich der Immissionen der zu ändernden Betriebsanlage mit den zu erwartenden Immissionen ist nicht die - mögliche - Kapazität der in der genehmigten Anlage verwendeten Maschinen und sonstigen Einrichtungen, sondern das Maß entscheiden, in dem die Maschinen und sonstigen Einrichtungen im Zusammenwirken mit den übrigen genehmigten Anlageteilen ausgenützt werden können (Hinweis E 12.6.1981, 0425/79).
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040068.X02