Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1982

Geschäftszahl

81/04/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0035 E 4. Dezember 1981 RS 3

Stammrechtssatz

Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des Paragraph 13, Absatz eins, GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der iZ damit getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen.