Verwaltungsgerichtshof
17.09.1982
81/04/0036
GRS wie 3150/78 E 29. November 1979 VwSlg 9979 A/1979 RS 8
Auflagen im Sinne des Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1973 müssen bestimmte geeignete - behördliche erzwingbare - Maßnahmen des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben (Hinweis E 30.11.1977, 945/76). Eine "Auflage", deren Bedeutung sich in einen Hinweis auf das zulässige Immissionsmaß erschöpft, - hier: auf dem Balkon des Nachbarn darf kein höherer Immissionsgrenzwert als 30 dB(A) durch den Betrieb der Anlage auftreten - dient nicht der nach Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1973 zu erfüllenden Konkretisierungsaufgabe.
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040036.X05