Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1983

Geschäftszahl

81/04/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1074/77 E 12. September 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Weder aus der Legaldefinition des Begriffes der Straße noch aus sonstigen Bestimmungen der StVO ergibt sich, daß ein Parkplatz nicht dem Begriff der Straße zu unterstellen ist. Entscheidend sind hiefür die äußere, für den Verkehrsteilnehmer wahrnehmbaren Verhältnisse, nicht aber die für diesen nicht wahrnehmbaren Verhältnisse zwischen dem Vermieter und der Mieterin der gegenständlichen Fläche (hier: öffentlicher Parkplatz vor einem Coop-Gebäude, für den die StVO gilt).