Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1983

Geschäftszahl

81/04/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2805/77 E 22. Februar 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Das für die Beurteilung der Rechtsstellung als Nachbar maßgebende räumliche Naheverhältnis wird - auch dann, wenn die Behörde einen Probebetrieb anordnet, - durch den MÖGLICHEN Immissionsbereich bestimmt.