Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1982

Geschäftszahl

81/03/0295

Rechtssatz

Erwächst beiden belangten Behörden (LH, Lreg - durch das Amt der Lreg) der Vorlagenaufwand nur EINMAL, so ist jeweils nur die Hälfte des beantragten Kostenersatzes zuzusprechen. (Hinweis auf E vom 24.3.1982, 81/03/0137)