Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1982

Geschäftszahl

81/03/0240

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1719/65 E 17. Februar 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen den Parteien rechtliche Aufklärungen zu erteilen.