Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1983

Geschäftszahl

81/03/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1075/69 E 14. Jänner 1971 RS 8

Stammrechtssatz

Der Umstand allein, dass die Zeugen mit dem Beschuldigten verwandt bzw verheiratet sind, mindert noch nicht ihre Glaubwürdigkeit.