Verwaltungsgerichtshof
10.11.1982
81/03/0173
Im Befund eines Sachverständigengutachtens sind alle jene Grundlagen und die Art ihrer Beschaffung anzuführen, die für das sich auf den Befund stützende Urteil eines Sachverständigen erforderlich sind. (Hinweis auf E vom 11.9.1978, 1886/77)