Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1982

Geschäftszahl

81/03/0173

Rechtssatz

Im Befund eines Sachverständigengutachtens sind alle jene Grundlagen und die Art ihrer Beschaffung anzuführen, die für das sich auf den Befund stützende Urteil eines Sachverständigen erforderlich sind. (Hinweis auf E vom 11.9.1978, 1886/77)