Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1982

Geschäftszahl

81/03/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1407/68 E 16. Mai 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Auch im Verwaltungsvollstreckungsverfahren kann ein Amtssachverständiger vor anderen Sachverständigen von der Behörde herangezogen werden.