Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1981

Geschäftszahl

81/03/0157

Rechtssatz

Paragraph 7, AVG (Paragraph 24, VStG) kennt keine Regelung, wonach dann, wenn der Leiter einer Behörde sich wegen Befangenheit seines Amtes zu enthalten hat, auch sämtliche Beamte dieser Behörde ausgeschlossen wären.