Verwaltungsgerichtshof
25.11.1981
81/03/0157
Paragraph 7, AVG (Paragraph 24, VStG) kennt keine Regelung, wonach dann, wenn der Leiter einer Behörde sich wegen Befangenheit seines Amtes zu enthalten hat, auch sämtliche Beamte dieser Behörde ausgeschlossen wären.