Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1982

Geschäftszahl

81/03/0057

Rechtssatz

Eine unmittelbar vor der Tat durchgeführte wiederkehrende Begutachtung gemäß Paragraph 57, a KFG kann für den Grad des Verschuldens des Zulassungsbesitzers im Sinne des Paragraph 21, VStG von Bedeutung sein.