Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1981

Geschäftszahl

81/03/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2851/78 E 27. Juni 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, welche Umstände ein Meldungsleger bei Geschwindigkeitsschätzungen zu berücksichtigen hat (zB Witterungsverhältnisse, Zustand des Fahrzeuges, Standort des Beobachters).