Verwaltungsgerichtshof
01.07.1981
81/03/0052
GRS wie 2851/78 E 27. Juni 1980 RS 2
Ausführungen darüber, welche Umstände ein Meldungsleger bei Geschwindigkeitsschätzungen zu berücksichtigen hat (zB Witterungsverhältnisse, Zustand des Fahrzeuges, Standort des Beobachters).