Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Geschäftszahl

81/03/0051

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

81/03/0054

Rechtssatz

In Wintersportorten muß mit Schneefall und damit mit der hiefür erforderlichen Schneeräumung gerechnet werden. Auch die Behinderung der Schneeräumung durch ein gesetzwidrig abgestelltes Fahrzeug berechtigt zur kostenpflichtigen Abschleppung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1981030051.X07