Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Geschäftszahl

81/03/0051

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

81/03/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1241/77 E 1. Dezember 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Entfernungs- und Aufbewahrungskostentragung ist der Zeitpunkt der Aufstellung oder Lagerung des Gegenstandes, außer dem Inhaber war der bevorstehende Eintritt der Voraussetzung zur Entfernung bekannt oder die Aufstellung oder Lagerung war von Anbeginn gesetzwidrig (Übertretung einer konkreten Norm).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1981030051.X06