Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1983

Geschäftszahl

81/02/0368

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1425/66 B 23. Oktober 1968 VwSlg 7428 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Für Schriftsätze, die in Beantwortung einer Anfrage des VwGH ergehen, gebührt nicht der Ersatz eines eigenen Schriftsatzaufwandes.