Verwaltungsgerichtshof
23.09.1983
81/02/0348
GRS wie 2099/78 E 27. Februar 1979 VwSlg 9779 A/1979 RS 2
Im Spruch eines Straferkenntnisses müssen alle jene Tatmerkmale enthalten sein, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens erforderlich sind.