Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1981

Geschäftszahl

81/02/0309

Rechtssatz

Keine Unzurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, VStG bei einem Blutalkoholgehalt von 3,45 Promille (ca 2 Stunden nach der Tat und ohne Nachtrunkt), wenn ein Sachverständigengutachten darauf hingewiesen hat, dass sich der Bfr an den genauen Unfallhergang erinnern konnte.