Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1982

Geschäftszahl

81/02/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1833/72 E 12. April 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Das Wort "sofort" im 2. Satz des Paragraph 4, Absatz 2, StVO ist im wörtlichen Sinn zu verstehen, d. h. der Verpflichtete hat so rasch als möglich die Verständigung vorzunehmen.