Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1982

Geschäftszahl

81/02/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0423/64 E 18. Juni 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn bei einem Verkehrsunfall eine Person auch nur leicht verletzt worden ist, ist die sofortige Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle erforderlich.