Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1984

Geschäftszahl

81/02/0273

Rechtssatz

Für die rechtliche Beurteilung einer Übertretung nach Paragraph 19, Absatz 5 und 7 StVO 1960 kommt der richtigen Beschreibung der Fahrtroute der an einem Verkehrsunfall Beteiligten (Gegenverkehr) wesentliche Bedeutung zu.