Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1982

Geschäftszahl

81/02/0260

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1867/70 E 11. März 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Die Tatbestände nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera c und Absatz 2, StVO 1960 sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 19.5.1969, 0062/69, und E 11.7.1963, 1983/62).