Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1983

Geschäftszahl

81/02/0253

Rechtssatz

Ausführungen zur Kausalität des Verhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers (Äquivalenztheorie), durch dessen Vorrangverletzung ein Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen anderen Verkehrsteilnehmern entsteht.