Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1983

Geschäftszahl

81/02/0189

Rechtssatz

Eine vom Bfr beantragte Durchführung von Schätzversuchen durch die Meldungsleger hält der Gerichtshof mit Rücksicht auf ihre mehrjährige Erfahrung als Straßenaufsichtsorgane nicht für erforderlich.